Mit Beschluss vom 12. September 2014 hat ein unabhängiger Richtersenat des Handelsgerichtes Wien den Antrag der Stadt Linz auf Ablehnung von Richter Andreas Pablik abgelehnt. Der zuständige Senat kam nach beinahe drei Monate langer Prüfung zu dem Urteil, es konnten „keine Mängel festgestellt werden, welche die mangelnde Objektivität des Richters vermuten ließen.“
Sollte die Stadt Linz – wie bereits öffentlich angekündigt – keine Rechtsmittel gegen diesen Beschluss einbringen, könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden. Mit der Einbringung des Ablehnungsantrages musste nämlich das Verfahren gemäß Zivilprozessordnung bis zur rechtskräftigen Erledigung unterbrochen werden. Alleine in den 80 Tagen, die bis zur Entscheidung des Richtersenats nicht verhandelt werden konnte, sind weitere acht Millionen Euro an Verzugszinsen zulasten der Stadt Linz angefallen. Darüber hinaus muss die Stadt Linz der BAWAG P.S.K. rund 30.000 Euro an Verfahrenskosten erstatten, die durch den Ablehnungsantrag entstanden sind.